Beim Landratsamt Heidenheim ist zum 01.07.2023 folgender Arbeitsplatz zu
besetzen:
Trainee für den gehobenen technischen Forstdienst (m/w/d)
Sie sind auf der Suche nach einem abwechslungsreichen und sicheren Job?
Als moderner Dienstleister mit über 700 Mitarbeitenden bietet das
Landratsamt Heidenheim nicht nur jede Menge Vielfalt in Ihrem neuen Aufgabengebiet, sondern auch gute Aufstiegschancen.
Fast die Hälfte der Fläche des Landkreises Heidenheim ist Wald. Hier sind die Mitarbeitenden der untere Forstbehörde Heidenheim kompetente Ansprechpersonen für die Anliegen der Waldbesitzenden. Mehr als 10.000 Hektar Körperschafts- und Privatwald werden von uns als Dienstleister vertraglich oder fallweise betreut. Für rund 28.500 Hektar Wald nehmen wir forsthoheitliche Aufgaben wahr. Für die Bewältigung der forstlichen Herausforderungen der kommenden Jahre, suchen wir eine motivierte Nachwuchskraft für unser Forstteam.
Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
- Qualifizierung für eine Tätigkeit im gehobenen technischen Forstdienst im Rahmen eines zweijährigen Traineeprogramms
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Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst und im forstlichen Innendienst in allen Aufgabenbereichen
- selbstständige Bearbeitung verschiedener Projekte, zum Beispiel Holzerntemaßnahmen, Vergabe von Forstdienstleistungen für betreute Forstbetriebe, Waldpädagogik
- Teilnahme an Lehrgängen im Rahmen des Traineeprogramms der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg
- Erstellung einer Projektarbeit mit Präsentation im Bereich der biologischen Produktion am Ende des Traineezeitraums
Ihr Profil:
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abgeschlossenes Bachelorstudium der Fachrichtung Forstwirtschaft
überzeugendes Auftreten und gute Kommunikationsfähigkeit
Eigeninitiative und Entscheidungsfreude
- Einfühlungsvermögen und Teamgeist
Berufserfahrung oder Vorkenntnisse durch eine Ausbildung im Forstbetrieb oder entsprechende Praktika sind vorteilhaft
gültiger Jagdschein ist von Vorteil
- gute Kenntnis der gängigsten MS Office Anwendungen
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Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKWs gegen
Kostenersatz