Beim Landratsamt Heidenheim ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgender Arbeitsplatz zu besetzen:

Bauingenieur (m/w/d) zur Leitung des Geschäftsbereichs Straßenbau

Sie sind auf der Suche nach einem abwechslungsreichen und sicheren Job?

Als moderner Dienstleister mit rund 800 Mitarbeitenden bietet das Landratsamt Heidenheim nicht nur jede Menge Vielfalt in Ihrem neuen Aufgabengebiet, sondern auch gute Aufstiegschancen.

Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

    • Leitung des Geschäftsbereiches Straßenbau mit derzeit drei Mitarbeitenden
    • Neu-, Aus- und Umbauplanung von Kreisstraßen und Radwegen sowie von Ingenieurbauwerken
    • Projektsteuerung, Ausschreibung und Vergabe, Bauüberwachung, Betreuung von Ingenieurbüros im Rahmen von Neubau-, Umbau-, Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen von Straßen und Brücken sowie sonstigen Ingenieurbauwerken
    • Koordinierung des Kreisstraßenbauprogramms und der Radverkehrskonzeption
    • Erstellung von Sitzungsvorlagen für die Gremien des Landkreises

Ihr Profil:

    • abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Bauingenieurwesen oder vergleichbare Qualifikation in einem für den Aufgabenbereich geeigneten Studiengang z. B. Bau- oder Verkehrsingenieurwesen, Infrastrukturmanagement
    • Überzeugungskraft, Organisations- und Verhandlungsgeschick sowie sicheres Auftreten
    • Eigeninitiative, Flexibilität und Belastbarkeit
    • Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKWs gegen Kostenersatz

Unser Angebot:

    • Eingruppierung der Stelle in Entgeltgruppe 12 TVöD vorbehaltlich einer Bewertung der Stelle durch die Stellenbewertungskommission
    • Vollzeit, grundsätzlich teilbar
    • projektbefristet, zunächst bis 31.12.2026
    • Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Gestaltung der Arbeitszeit
    • Möglichkeit der persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung aufgrund eines umfassenden Fortbildungsangebots
    • attraktive Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
    • zinsloses Arbeitgeberdarlehen beim Kauf eines Fahrrads sowie ÖPNV-Fahrkostenzuschuss
    • kostenlose Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge
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